Heinrich-Böll-Schule
Letztes Update: 17.09.2007

Deutsch-Unterrichtsmaterialien 

Die Inhaltsangabe

· In einer Inhaltsangabe stellst du fest, was in einem Text steht.
Du berücksichtigst bei der Inhaltsangabe die wesentlichen Einzelheiten. (Manchmal wird dir die Länge der Inhaltsangabe vorgegeben: Wenn du eine "kurze Inhaltsangabe" schreiben sollst, beschränkst du dich auf die allerwichtigsten Einzelheiten.)

· Die Inhaltsangabe soll mit eigenen Worten formuliert sein. Du darfst nicht ganze Sätze oder Teilsätze aus der Textvorlage übernehmen! (Andererseits: "Schlüsselwörter" der Textvorlage darfst du durchaus übernehmen.)

· Der Stil soll sachlich und nüchtern sein.

· Du sollst in der Inhaltsangabe keine wörtliche Rede verwenden.

· Inhaltsangaben schreibst du immer im Präsens ? auch dann, wenn die Textvorlage im Präteritum steht. Die Vorvergangenheit steht im Perfekt.

· In der Einleitung zu einer erweiterten Inhaltsangabe nennst du:
- den Verfasser und die Überschrift des Textes ? eventuell die "Quelle" des Textes
- (Woher stammt der Text? Wo wurde er veröffentlicht?)
- die Textsorte (z. B. Kurzgeschichte, Novelle, Roman,
- Gedicht, Zeitungsartikel, Theaterstück ... ) ? ?,
- das Thema des Textes (Worum geht es in dem Text? - Wer, wo, wann, was)

· Bei einer strukturierten Inhaltsangabe sollst du die Textvorlage in zwei bis drei Sinnabschnitte einteilen und den Inhalt abschnittsweise wiedergeben.

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